RE: Anhängelast

#26 von voke ( gelöscht ) , 23.08.2008 01:03

Dazu folgender Auszug:

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

Steht in diesem Link.

voke

RE: Anhängelast

#27 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 01:18

Hallo Voke,

ein Kumpel von mir ist Mittwoch in eine Verkehrskontrolle gekommen, mit einem Anhänger ungebremst, Anhängelast des PKW 500kg ungebremst, Anhänger zGG 750kg. Der Anhänger hatte 570kg mit der Beladung, auf einer Waage abgekuppelt, an Gewicht. Mein Kumpel hatte 70kg zuviel als Anhängelast, 25kg haben sie abgerechnet, 45kg zuviel, 1 Punkt und 80€. Die 75kg Stützlast waren nicht. Wie er mir das zeigte, habe ich geschaut wie ein kaputtes Auto.

Hugo21

RE: Anhängelast

#28 von NambaWan ( gelöscht ) , 23.08.2008 08:20

@Hugo
Die Sache ist doch ganz einfach zu klären. Einspruch erheben. Es gibt halt auch Polizisten, die, na sagen wir mal nicht perfekt sind.

Gruß
NambaWan

NambaWan

RE: Anhängelast

#29 von Tscharlie , 23.08.2008 09:11

Komisch das: Beim PKW kostet überladen bis 10 % 10 €? Wieso ist das beim Hänger soviel teurer?

Tscharlie

 
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RE: Anhängelast

#30 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 10:05

Hallo Nummero Uno,

habe ich ihm auch gesagt, er meint nein, wären zuviel Kosten, er hat keinen Rechtsschutz. Ich habe ihm zwar erklärt das man nicht immer einen Anwalt braucht, aber so ist er halt, er meint nein.

@ Tscharlie,

was das beim PKW kostet weiß ich nicht, die haben bei ihm nur was von ungebremsten Anhänger und Verkehrsgefährdung, usw. geredet und wie schlimm das ist. Mich störte der eine Punkt mehr als das Geld. Mein Kumpel sitzt den ganzen Tag auf dem LKW und da sind Punkte nicht so prickelnd.

Hugo21

RE: Anhängelast

#31 von Tscharlie , 23.08.2008 10:17

Bussgeld

Habe ich gefunden:

wie ich das lese können die bei Überladung 1 Punkt und 50 € verhängen, weil man die Gewichte nicht beachtet hat. Bei über 20 % mehr 3 Punkte und 50 -125 €.

Obs so stimmt?

Tscharlie

 
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RE: Anhängelast

#32 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 10:36

Hallo Tscharlie,

Danke für den Link, werde ihn mal meinem Kumpel zeigen.

Hugo21

RE: Anhängelast

#33 von NambaWan ( gelöscht ) , 23.08.2008 10:42

Ja, ja. Die Last mit der Anhängelast.

@Huga
Es kann durchaus sein, daß die Knolle für Deinen Kumpel berechtigt war. Bleiben wir mal bei dem Beispiel Deines Freundes.

Zur Erinnerung: Anhängelast = tats. Gewicht des Hängers minus Stützlast.

Hatte Dein Kumpel die Ladung so verstaut, daß er eine Stützlast von 75kg hatte, hatte er eine Anhängelast von 495 kg und war folglich nicht überladen.

War die Ladung aber so verstaut, daß er nur eine Stützlast von sagen wir mal 5 kg hatte, so ergibt dies eine Anhängelast von 565 kg und somit eine Überladung von deutlich über 10%

Und was lernen wir Camper daraus? Jedes Kilo, welches wir an der Stützlast nicht ausnutzen verschenken wir an der möglichen Zuladungskapazität unseres WoWa.

Oh Mann, kann ich ein Klugschei...... sein.

Gruß
NambaWan

NambaWan

RE: Anhängelast

#34 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 11:19

Hallo,

ich weiß jetzt eins, die Anhängelast ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast), § 42 StVZO.

Wenn ich einen PKW habe mit einer Anhängelast von 1000 kg, dann darf der Anhänger nicht 1000kg +75kg Stutzlast wiegen, sondern nur 1000kg.

Hugo21

RE: Anhängelast

#35 von NambaWan ( gelöscht ) , 23.08.2008 11:36

Hallo Huge.

Dies lese ich (und andere) so nicht.

Schau mal hier:

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.


Gruß
NambaWan

NambaWan

RE: Anhängelast

#36 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 14:17

Hallo Nummero Dos,

was der Anhänger-Heini schreibt ist mir egal, aber für mich zählt die StVZO § 42.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 (BGBl. I S. 1793), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Mai 2008 (BGBl. I S. 916)

(1) 1Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. 3Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.


Das ist ja wie beim Metzger, darfs es ein bisschen mehr sein.

Und jetzt müssen wir die Umfrage mal neu machen, bei wem ist der WoWa immer zu schwer.

Hugo21

RE: Anhängelast

#37 von NambaWan ( gelöscht ) , 23.08.2008 14:56

Zitat von Hugo21
. . . ich weiß jetzt eins, die Anhängelast ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast), § 42 StVZO. . .



Zitat von Hugo21
tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)



Hugo mein Freund!

Hööööör!

In dem von Dir zitierten § 42 steht, daß das tats.GG sich zusammensetzt aus Achs- plus Stützlast.

Die Anhängelast ist aber nur die Achslast. Da die Stützlast ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Oder anders, tats. GG minus tats. Stützlast ist die Anhängelast.

@Morgenröte: Nun sag doch auch mal was.

Oder sag noch nichts, liebe Morgenröte. Erst wette ich mit dem Hugo um einen Kasten Bier, daß seine Aussage im ersten Zitat falsch ist.

Gruß
NambaWan

NambaWan

RE: Anhängelast

#38 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 18:01

Zitat von Hugo21
Hallo Nummero Dos,

(1) 1Die gezogene Anhängelast darf bei
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast)







Hallo mein Freund Nummero Once,

ich wette nie, ich habe den § 42 etwas gekürzt und das wichtigste Größer und Dunkelrot gemacht, schau es dir noch mal an und lasse es wirken.

Die Anhängelast ist das Tatsächliche Gesammtgewicht des Anhängers.

Was hast du für ein Glück das ich nicht wette, trinke aber eh kein Bier.

Hugo21

RE: Anhängelast

#39 von NambaWan ( gelöscht ) , 23.08.2008 18:25

Zitat von Hugo21
. . .ich wette nie . . .


In diesem Fall auch besser für Dich!

Zitat von Hugo21
. . . Die Anhängelast ist das Tatsächliche Gesammtgewicht des Anhängers. . . .


Falsch!

Zitat von Hugo21
. . . trinke aber eh kein Bier. . . .


Aber ich!

NambaWan

RE: Anhängelast

#40 von Hugo21 ( gelöscht ) , 23.08.2008 18:33

Hallo Nummero Trece,

In diesem Fall auch besser für Dich! Egal.


Falsch! Lese § 42 in aller Ruhe.


Aber ich! Bei einer Kontrolle, ein paar weniger.

Hugo21

RE: Anhängelast

#41 von Killerdackel , 23.08.2008 22:05

Dackel vermutet mal rein spekulativ wegen der als Beipiel genannten Kontrolle folgendes:
Rennleitung drückt womöglich eher nen Auge zu, wenn Hänger leicht überladen ist, jedoch OHNE Überschreitung der Anhängelast des Zugwagens.
Rennleitung drückt womöglich eher KEIN Auge zu, wenn Hänger zu schwer fürs Zugfahrzeug ist.
Im letzteren Fall ist die Verkehrsgefährdung wahrscheinlich gravierender, als im ersteren - was eigentlich nachvollziehbar ist.

 
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RE: Anhängelast

#42 von beisl01 , 24.08.2008 00:48

Hugo,

schau doch mal nach im Kommetar (z.B.) aus der Beck'schen Reihe zur StVO.

Da steht sinngemäß zu Anhängelast: Die Anhängelast ist die tatsächliche Radlast eines Anhängers.

Die Gesamtmasse (früher Gesamtgewicht) eines Anhängers aber ist die Summe von Radlast und Stützlast. Folglich darf bei ein Zugwagen bei einer zul. Anhängelast von z. B. 1200 kg und einer zulässigen Stützlast von z. B. 75 kg der gezogene Anhänger 1275 kg wiegen ohne mit den Vorschriften zu kollidieren.

Es muß genau unterschieden werden zwischen Anhängelast, die dem Zugwagen zuzuordnen ist, und dem zul. Gesamtgewicht eines Anhängers, was wiederum in den Anhängerpapieren vermerkt ist.

Mit meinem alten Zugwagen ( Honda Accord) war ich in dem Dilemma, dass die Anhängelast kleiner war als die zul. Gesamtmasse des Wohnanhängers. Damals hatte ich eine zul. Stützlast von 50 kg und eine zul. Anhängelast von 1200 kg. Ich mußte höllisch aufpassen, daß die Wohnkiste nicht schwerer als 1250 kg war.

Ach ja, die Wette mit Nummer1 wäre glatt verloren.

 
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RE: Anhängelast

#43 von Hugo21 ( gelöscht ) , 24.08.2008 01:22

Hallo,

wenn ihr meint, mir ist es egal, ich kann nur den § 42 lesen, für jeden hier die StVZO.

@ beisl01,

tut mir leid, die Anhängelast ist das Gesamtgewicht was ein Fahrzeug ziehen darf.
Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers errechnet sich aus der Achslast zuzüglich der Stützlast.

Aber wie gesagt, errechnet es wie ihr wollt.

Hugo21

RE: Anhängelast

#44 von beisl01 , 24.08.2008 13:38

Zitat von Hugo21



@ beisl01,

tut mir leid, die Anhängelast ist das Gesamtgewicht was ein Fahrzeug ziehen darf.
.



@Hugo,

wenn bei Gesamtgewicht das Gesamt wegbleibt, dann stimmt's.

Ein Zugwagen darf nämlich sehr wohl einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast des Zugwagens.

Nur darf die in einem solchen Fall die tatsächliche Achslast des Anhängers nicht größer sein als die in den Papieren des Zugwagens eingetragene Anhängelast.

Hugo, viele der Kommentatoren zur StVO waren am Entstehen des Gesetztestextes beteiligt. Weil solche Fehlinterpretationen wie von Dir häufig vorkommen, gibt es Kommentare zu den Gesetzen und Verordnungen. Die Kommentatoren und gleichzeitig Textautoren wissen wohl am Besten, was sie gemeint haben. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

 
beisl01
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RE: Anhängelast

#45 von NambaWan ( gelöscht ) , 24.08.2008 14:22

Hallo Hugo!

Machen wir mal einen kleinen Test. Stell Dir vor, das rote auf dem nachstehenden Kunstwerk sei eine Waage. Was ist an den Beispielen falsch?

Gruß
NambaWan

NambaWan

RE: Anhängelast

#46 von Hugo21 ( gelöscht ) , 24.08.2008 15:03

Hallo Nummero Uno,

schöne Bildchen, ich fange mal an mit dem was Falsch ist.

Bild Nummer 3 ist Falsch, Anhängelast/ Achslast, du zeigst nur die Achslast.

Die Achslast ist nicht = die Anhängelast.

Die Anhängelast = Achslast + Stützlast.

Bild Nummer 1 ist Richtig.
Das tatsächliche Gesamtgewicht = die Anhängelast

Bild Nummer 2 ist Richtig, es ist die Stützlast.

Bild Nummer 4 Ist Richtig, Gewicht des Gespann.

Wenn der Anhänger 1000kg wiegt und du fährst mit dem Fahrzeug nach vorne, wieviel Gewicht hängt dann an deinem Fahrzeug (Anhängekupplung)?

Hugo21

RE: Anhängelast

#47 von ben ( gelöscht ) , 24.08.2008 15:36

Hallo,

also die Zeichnungen treffen bei meinem WW auch überhaupt nicht zu. Der Bürstner hat links von der Tür noch ein Fenster und rechts neben der Tür zwei.

Gruß
ben

ben

RE: Anhängelast

#48 von Hugo21 ( gelöscht ) , 24.08.2008 16:04

: : :

Hugo21

RE: Anhängelast

#49 von beisl01 , 24.08.2008 16:11

Hugo,
ich antworte mal für Nummer1.

Zuallererst: Alle Bilder sind richtig.

Mal für alle Nichtphysiker. Ist ein Anhänger angekuppelt, drückt die Stützlast auf die Anhängekupplung. Die Anhängekupplung ist Teil des Zugwagens und damit erhöht genau dieser Betrag der Stützlast die hintere Achslast des Zugwagens.

Aus der Definition Gesamtmasse Anhänger = Stützlast + Achslast ergibt sich angewandt auf ein Gespann: Die Stützlast wird im angekuppelten Zustand nicht der Anhängelast (das ist eine Masse physikalisch gesehen, kein Gewicht)zugerechnet. Wäre es anders, müsste im Gespannbetrieb die Masse Stützlast doppelt bewegt werden, was logischerweise nicht der Fall ist.

Im Übrigen hat das Bundesverkehrsministerium selbst in einer Erläuterung zum § 42 StVO klargestellt, dass die tatsächliche Anhängelast gleich der Achslast des Anhängers ist.

Noch ein weiteres. Ich wurde anläßlich einer Polizeikontrolle auf der A81 gewogen. Mit dem Gespann mußte ich über eine Waage auf jeder Spur fahren. Die Ergebnisse beider Spuren wurden aufgeschrieben, addiert und mit den Eintragungen Achslast vorn und Achslast hinten des Zugwagens verglichen. Die Achslast hinten verglich der Beamte mit dem Eintrag Anhängelast des Zugwagens und als Indiz ob überladen mit dem Eintrag zul. Gesamtmasse des Anhängers.

 
beisl01
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RE: Anhängelast

#50 von r.fuller ( gelöscht ) , 24.08.2008 16:12

Zuallererst: Alle Bilder sind richtig.

Ja, aber nur für englische Modelle!

r.fuller

   

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