Zitat von Lofottroll
Hallo Bärenpapa,
Alex hat es in seinem 2. Posting richtig dargestellt. Das Überholverbot durch Zeichen 253 StVO gilt für LKW und deren Anhänger über 3,5 t.
Moin,

das ist doch kein reines LKW Überholverbot!!!!!. Es sind durchaus auch andere Fahrzeuge betroffen.
Der Text im Gesetzt geht so:
Zeichen 277 - Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen
mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.
Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
Es sind nur Personenkraftwagen und Kraftomnibusse ausgenommen, alle anderen dürfen nicht.
D.h. z.B. dass Sonder KFZ Wohnwagen oder Wohnmobile über 3,5T nicht überholen dürfen.
Und es gibt noch mehr:

Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Zeichen 266 - Länge
je einschließlich Ladung eine bestimmte Grenze überschreitet.
Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Das Zeichen 266 gilt auch für Züge.

Zeichen 273 - Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand
Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.
Bei den aufgeführten Schilder ist für jeden von uns etwas dabei. Für den Gespannfahrer sowie für Reismobilisten über 3,5T.
Diese "LKW Silhouette" besagt nicht, dass nur LKW betroffen sind......