Hallo Camperfriends,
seit diesem Monat haben Eigentümer oder Mieter einer Wohnung in einer Wohnanlage das Recht, eine Wallbox für sich zu installieren. Eine Eigentümergemeinschaft kann das nicht mehr verhindern. Sie hat nur noch ein Mitspracherecht bei der Ausführung der Anlage. Bezahlen muß es der Auftraggeber logischerweise selber. Bei Mietern muß der Eigentümer dem Wunsch seines Mieters nachkommen.
Hier ist es näher beschrieben.