RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#1 von sunshine , 16.04.2009 08:54

Hallo Camperfriends,
über Ostern kam dieses Thema zur Sprache.
Wir meinten bisher, dass unsere Kinder mit ihrer Fahrerlaubnis das Gespann nicht fahren dürften und eine spezielle Fahrerlaubnis bräuchten.
Andere meinten dagegen, dass ein Gespann bis zu 3500 kg wiegen dürfe und der Zugwagen schwerer als der Anhänger sein muss.

Nun habe ich nachgelesen:
Klasse B
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3.500 kg)


Unser S-Max wiegt leer 1670 kg, unser Wohnwagen knapp 1000kg.

Dürfen unsere Kinder dieses Gespann fahren oder nicht?

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#2 von Hadde ( gelöscht ) , 16.04.2009 08:56

Hallo Iris

Sie dürfen - aber sag es ihnen lieber nicht
Sicherlich wird einer unserer Fahrlehrer noch genau Stellung nehmen.

Grsl Hadde

Hadde

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#3 von Lofottroll , 16.04.2009 09:13

Moin Iris,

da ich mal davon ausgehe, daß euer Wohnwagen eine zul. Gesamtmasse von 1000 kg hat, und ich weiter davon ausgehe daß euer S-Max in der Gesamtmasse unter 2500 kg liegt, ein klares ja.

Bedingungen im Anhängerbetrieb mit Führerscheinklasse B:

- ein 750 kg Anhänger darf immer mitgeführt werden. (also ggfls 4250 kg)

- die zul GM Zugwagen + Anhänger dürfen 3500 kg nicht überschreiten. (Ausnahme siehe oben)

- die zul GM des Anhängers muß kleiner oder bestenfalls gleich der Leermasse des Zugwagens sein.

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#4 von sunshine , 16.04.2009 09:29

Danke, Werner und auch Hadde.
Das ist gut zu wissen.

Auf der langen Rückfahrt von Kroatien hätten die ja dann auch mal ein Stück fahren können.
Ich hatte mich zwar ab zwei Uhr nachts nach dem Sankt Gotthard getraut, aber mein Mann wollte lieber selbst fahren - vermutlich hätte er daneben sowieso keine Ruhe gehabt.
Aber neben den Kindern wohl auch nicht...

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#5 von morgenröte , 16.04.2009 18:10

Hallo Iris,

deine Kinder sind doch schon lange Autofahrer, lass sie fahren.

Wir waren ( nach außen ) ganz cool und haben unseren 18 jährigen mit uns allen nach Frankreich fahren lassen. Der hat aufgemuckt als Jürgen die letzten Landstraßen km selber fahren wollte......

Gruß Andrea

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#6 von sunshine , 16.04.2009 18:16

Hallo Andrea,
wir hätten sie sicher fahren lassen - wenn wir denn gewusst hätten, dass sie das dürfen.
Unsere Große durfte uns damals auch mit 18 vom Burgund bis ans Mittelmeer kutschieren.

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#7 von r.fuller ( gelöscht ) , 16.04.2009 18:50

Hallo zusammen!

Also, ich verstehe das nicht
Durch eine Diebstahl habe ich den neuen Führerschein
und dort ist abgebildet:
B ein Pkw
BE Pkw mit Anhänger

Außerdem sehe ich täglich, weil wir hier im Übungsgelände und nahe des TÜV,
Fahrschulen mit Hänger am Üben.

r.fuller

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#8 von Hadde ( gelöscht ) , 17.04.2009 07:41

Hallo Fuller
Da gibts nichts zu verstehen. Bei deinem altertümlichen Führerschein gibts Bestandsschutz, daher darfst du mit Anhänger.... .
Bei taufrischen Führerscheinen muß die Anhängerbefähigung erworben werden, was ich gut finde, wenn ich so manchen Altschnarcher mit Anhänger fahren sehe

Grsl Hadde

Hadde

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#9 von Lofottroll , 17.04.2009 07:59

Hadde, genauer gesagt die Befähigung zum Ziehen großer Anhänger bedarf der Ausbildung und Prüfung.

Die lütten leichten Dinger darf man ja auch weiterhin mit Klasse B anhängen.

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#10 von Pappabaer ( gelöscht ) , 17.04.2009 09:36

Hallo Werner...mal etwas abschweifend von Titel:

wie sieht das eigentlich rechtlich aus mit LKW Überholverbot und "Kleinlastern" über 3,5 to und unter 7,5 to und Reisebussen ???

fallen die NICHT darunter ???

Pappabaer

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#11 von Aragorn1513 , 17.04.2009 09:45

Hallo Papabaer,

ich bin zwar nicht Werner, aber ich antworte trotzdem mal.

Wenn am Straßenrand nur das Schild mit dem roten LKW steht, dann gilt das Überholverbot für LKW ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Im Umkehrschluß gilt dann, dass LKW mit zulässigem Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen dort überholen dürfen. Busse sind nach der STVO keine LKW, die dürfen also dann auch überholen, egal wie schwer! Alles andere wird mit Zusatzschildern geregelt, wie man sie ja häufig auf Autobahnen sieht.

Gruß - Alex

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#12 von Aragorn1513 , 17.04.2009 10:08

Sorry Pappabaer,

ich muss mich korrigieren, das LKW-Überholverbot gilt für alle LKW über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Soll es nur für LKW gelten, die über 7,5 Tonnen wiegen, wird es durch ein Zusatzschild angezeigt. Was die Busse angeht, da gilt dieses Zeichen nicht.

Gruß - Alex

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#13 von Lofottroll , 17.04.2009 10:39

Hallo Bärenpapa,

Alex hat es in seinem 2. Posting richtig dargestellt. Das Überholverbot durch Zeichen 253 StVO gilt für LKW und deren Anhänger über 3,5 t.

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#14 von Pappabaer ( gelöscht ) , 17.04.2009 10:57

Dankenschön...

der der jetzt klarer sieht...

Pappabaer

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#15 von Ini ( gelöscht ) , 22.04.2009 10:05

hallo,

unser "Kind" hat letztes Jahr die Fahrerlaubnis gemacht.

für unseren Hobby ziehen, braucht sie die BE, sagte ihr der Fahrschullehrer!

liebe Grüße

Ini

Ini

RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#16 von tomruevel , 22.04.2009 10:30

Zitat von Lofottroll
Hallo Bärenpapa,

Alex hat es in seinem 2. Posting richtig dargestellt. Das Überholverbot durch Zeichen 253 StVO gilt für LKW und deren Anhänger über 3,5 t.



Moin,


das ist doch kein reines LKW Überholverbot!!!!!. Es sind durchaus auch andere Fahrzeuge betroffen.

Der Text im Gesetzt geht so:
Zeichen 277 - Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibussen

mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen zu überholen.

Ist auf einem Zusatzschild ein Gewicht, wie "7,5t", angegeben, so gilt das Verbot nur, soweit das zulässige Gesamtgewicht dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.


Es sind nur Personenkraftwagen und Kraftomnibusse ausgenommen, alle anderen dürfen nicht.
D.h. z.B. dass Sonder KFZ Wohnwagen oder Wohnmobile über 3,5T nicht überholen dürfen.

Und es gibt noch mehr:


Zeichen 253 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.


Zeichen 266 - Länge

je einschließlich Ladung eine bestimmte Grenze überschreitet.

Die Beschränkung durch Zeichen 262 gilt bei Zügen für das einzelne Fahrzeug, bei Sattelkraftfahrzeugen gesondert für die Sattelzugmaschine einschließlich Sattellast und für die tatsächlich vorhandenen Achslasten des Sattelanhängers. Das Zeichen 266 gilt auch für Züge.


Zeichen 273 - Verbot des Fahrens ohne einen Mindestabstand

Es verbietet dem Führer eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t oder einer Zugmaschine mit Ausnahme von Personenkraftwagen und Kraftomnibussen, den angegebenen Mindestabstand zu einem vorherfahrenden Kraftfahrzeug gleicher Art zu unterschreiten.

Bei den aufgeführten Schilder ist für jeden von uns etwas dabei. Für den Gespannfahrer sowie für Reismobilisten über 3,5T.
Diese "LKW Silhouette" besagt nicht, dass nur LKW betroffen sind......

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#17 von Lofottroll , 22.04.2009 11:19

Hallo Tom,

Zitat
Es sind nur Personenkraftwagen und Kraftomnibusse ausgenommen, alle anderen dürfen nicht.
D.h. z.B. dass Sonder KFZ Wohnwagen oder Wohnmobile über 3,5T nicht überholen dürfen.



Du hast recht, ein Wohnmobil über 3,5 t unterliegt auch dem Überholverbot. Ein Wohnwagen aber natürlich nicht. Er ist ja kein KFZ sondern ein Anhänger. Wird der Wohnwagen allerdings von einem LKW gezogen, gilt wieder das Überholverbot.

 
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RE: Anhänger ziehen mit "normalem" Führerschein

#18 von tomruevel , 22.04.2009 11:27

Moin,

eigentlich sind diese Feinheiten eher Fallstricke, weil man sehr genau lesen muss.
Aber viele Dinge mit dem "Symbol" LKW sind mit einemal interessant sobald man mit etwas anderem unterwegs ist als einem PKW.

Oder eben Beschränkungen, die mit der Länge zusammenhängen, aber nirgends beschildert sind.
Z.B. für die Nutzung der 3. Spur auf Autobahnen. Verboten für Fahzeuge und Züge über 6m Länge.
Im Prinzip also für alle Gespanne und die meisten Womo.

 
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