Ähnlich der Polizei wäre es doch vorteilhaft eine Kamera in Betrieb zu nehmen.
man kann die Strecke überwachen,später nachgucken wo man war, oder den Ausbremser am Kragen packen.
Darf das eigentlich oder ist gegen Sitte und Anstand?
Ähnlich der Polizei wäre es doch vorteilhaft eine Kamera in Betrieb zu nehmen.
man kann die Strecke überwachen,später nachgucken wo man war, oder den Ausbremser am Kragen packen.
Darf das eigentlich oder ist gegen Sitte und Anstand?
Wir ham so gegen 20 Videostunden von Pässefahrten - Grimsel, Furka, Nufenen, Oberalp, Bernina, Splügen....- archiviert - sonst glaubt einem ja keiner, daß man am Stilfserjoch raufwärts nen AUDI überholt hat .
Auf der italienischen Seite vom Simplon hat der Zöllner sogar in die Kamera salutiert
Wirkt sogar bei vorausfahrenden Autos, die denken nämlich ne Zivilstreife ist hinter ihnen drein und machen schön Platz.
Kann mit Saugnapfstativ an der Windschutzscheibe befestigt werden.
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Ja,klar,und Killerdackel als Polizeihund.. ich schmeiß mich weg........ :gost:
Hi Killi,
was hatte denn der Audi für eine Panne, den du bergauf mit dem Diesel-T3 überholt hast??? Oder war´s der Katse mit nem Rapido hintendran???
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Hallo,
der Betrieb von Videokameras wärend der Fahrt ist natürlich erlaubt. Die Kamera darf aber den Fahrer weder stören noch ablenken. Ich hab schon mal mit einer Kamera auf einem Motorrad experimentiert, natürlich ohne Wohni hinten dran. Die Qualität der Bilder war allerdings aufgrund der Vibrationen (2-Ventil-Boxer) eher bescheiden.
Auch hier gilt natürlich "das Recht am eigenen Bild" § :read: filmen kann man alles, aber eben veröffentlichen nicht ohne zu fragen - schon gar nicht, wenn sich z.B. der Po der Kanzlerin oder so auf dem Video eingeschlichen hat :
Ansonsten wird Killi warscheinlich an Ingolstadt vorbeigefahren sein, da stehen ja manchmal so ein oder zwei Audi´s auf dem Hof herum :gost:
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