RE: Pick-Up

#1 von Taubi , 23.12.2007 13:08

Moin,
fährt hier jemand einen Pick-Up?Wenn ja,könnte derjenige mir mal kurz schreiben wie diese in D besteuert werden.Es geht um sogenannte DOKA und 1,5 Kabine.Die Verkäufer wissen es anscheinend auch nicht und das hiesige Finanzamt ist erst am 27.12. wieder für das Publikum anwesend.Mal eben anrufen ist nicht,wegen Handikap meinerseits.Und sooo lange will ich auch nicht warten.

Danke im voraus.

 
Taubi
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RE: Pick-Up

#2 von Camper94 ( gelöscht ) , 23.12.2007 13:51

Hallo Taubi,

ich fahre zwar keinen Pickup und keinen Doka, weiß aber, dass zumindest hier in Baden-Württemberg Dokas wie PKWs versteuert werden, wenn hinten Sitze eingetragen sind. Als 2-Sitzer werden sie hier als LKW versteuert.

Camper94

RE: Pick-Up

#3 von oceanline , 23.12.2007 14:52

Zitat von Camper94
Hallo Taubi,

ich fahre zwar keinen Pickup und keinen Doka, weiß aber, dass zumindest hier in Baden-Württemberg Dokas wie PKWs versteuert werden, wenn hinten Sitze eingetragen sind. Als 2-Sitzer werden sie hier als LKW versteuert.



Auf diese Besteuerungsart hat man sich Bundesweit geeinigt.

Gruss Uwe

 
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RE: Pick-Up

#4 von Killerdackel , 23.12.2007 15:15

Zitat
Fahrer von Pick- up- Fahrzeugen mit Doppelkabine können sich über ein Urteil des Finanzgerichtes Nürnberg freuen: Demnach sind derartige Gefährte nicht als Pkw nach dem Hubraum, sondern steuersparend als Lkw nach dem Gewicht zu besteuern. Das berichtet die in Herne erscheinende Fachzeitschrift "Neue Wirtschafts- Briefe" (Az.: VI 23/1999).


Zitat stamm aus den FAQ von hier:
http://www.vwbus-online.org/
In der waagrechten orangen Leiste oben auf FAQ klickern

Zitat
Der LKW ist aber nicht auf 2 oder 3 Sitze begrenzt. Kriterium des TÜV für LKW ist, daß mindestens die Hälfte der Fahrzeuglänge als Laderaum zur Verfügung stehen muß. Als Fahrzeuglänge ist dabei allerdings die Längenausdehnung zwischen hinterster Kante des Laderaumes bis zur Vorderkante des vollkommen niedergedrückten Gaspedals. Damit können auch Kombis mit zwei Sitzreihen zum LKW werden, die DoKa sowieso. Womit beim Bully bis zu sechs Sitzplätze möglich sind. Dummerweise akzeptieren nicht alle Landratsämter derartige LKW in Privathand, und von der LRA-Definition hängt die Fahrzeugsteuer ab.


Zitat stammt aus den FAQ von hier:
http://www.bulliserver.de/forum/
In der senkrechten linken Leiste auf FAQ klickern.

Ansonsten - in beiden Foren konkret danach fragen - ebenso hier:
http://www.forumvwbus.de/list.php?1

Im Forum des letzten links solltest Du die schnellsten Antworten erhalten.

 
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RE: Pick-Up

#5 von oceanline , 23.12.2007 15:25

Hallo Taubi,

wenn Du dir einen PickUp zulegen willst, bedenke bei der Besteuerung, dass Du als LKW unter das LKW-Fahrverbot am Wochenende fällst.
Du sparst zwar evtl. ein paar Euro Steuer, bleibst aber dann am Wochenende mit Deinem Gespann auf dem Campingplatz oder schlimmer, zuhause.

Gruss Uwe

 
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RE: Pick-Up

#6 von Taubi , 23.12.2007 15:38

Moin,
erst mal danke für die Antworten.
Es ist mir bekannt das ein LKW unter dem Sonntagsfahrverbot fällt.
Dadurch das die Steuer günstiger ausfällt,so wird die Versicherung teurer.
Echte Ersparnis ist nicht drin.

Es ist nur so hier im Eck erzählt mir jeder Händler bzw.Verkäufer etwas anderes.

Sollte es bei mir doch ein Pick-Up werden so wird der jetzige Wohni gegen eine Aufsetzkabine getauscht.Dann kann ich auch wieder Abenteuer-Urlaub machen.
Ist zur Zeit ein Spleen von mir.

 
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RE: Pick-Up

#7 von Killerdackel , 23.12.2007 16:54

Übrigens, Aufsetzkabine zählt als Ladung - LKW bleibt also LKW von der Besteuerung.

 
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RE: Pick-Up

#8 von Daniel , 23.12.2007 18:01

Unter das Fahrverbot ällt der Pickup immer, da er in den Papieren als LKW eingetragen ist, egal wie er besteuert wird.

 
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RE: Pick-Up

#9 von Duebs ( gelöscht ) , 23.12.2007 20:04

Zitat von Daniel
Unter das Fahrverbot ällt der Pickup immer, da er in den Papieren als LKW eingetragen ist, egal wie er besteuert wird.



Schockschwere Not...Ist das bei Euch tatsächlich so?

Ich bin mit dem gleichen Gedanken wie taubi schwanger. Pickup mit Aufsetzer..

Heisst das für mich, dass ich am Weekend nicht allzeit herumfahren darf?

Das wäre dann ein eindeutiges Contra-Argument fürn Duebs.

Duebs

RE: Pick-Up

#10 von Taubi , 23.12.2007 20:12

Moin,
ja Duebs,so ist mir das auch bekannt.Siehe -->HIER.
Ein Bekannter von mir hat es mit "strengen" Auflagen geschafft seinen DOKA Pick-Up zum PKW umzuwandeln.Sonntag Fahrverbot mit Hänger gilt für ihn nicht.Aber diese Auflagen will ich auch nicht.

 
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RE: Pick-Up

#11 von Duebs ( gelöscht ) , 23.12.2007 20:15

Hallo Taubi

Nun bin ich verwirrrrrrrt : :

Zitat
Sonntag Fahrverbot mit Hänger gilt für ihn nicht

Gilt das auch für PKW mit Wohnwagen ? :

Duebs

RE: Pick-Up

#12 von Daniel , 23.12.2007 20:19

Gilt für alle Fahrzeuge die LKW in den Zulassungspapieren eingetragen haben.

 
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RE: Pick-Up

#13 von Duebs ( gelöscht ) , 23.12.2007 20:21

Danke fürs Aufklären.

Duebs

Duebs

RE: Pick-Up

#14 von Daniel , 23.12.2007 20:29

Der Mitsubishi L200 wäre eigentlich optimal für uns, wegen der Hunde, dem Wohnwagen und dem komfortablen fahrverhalten, aber das Sonntagsfahrverbot wäre ziemlich blöd, bin noch auf der Suche nach Alternativen.

 
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RE: Pick-Up

#15 von BaG , 23.12.2007 20:50

Zitat von Taubi

Dadurch das die Steuer günstiger ausfällt,so wird die Versicherung teurer.
Echte Ersparnis ist nicht drin.




Hallo Taubi,
ich habe zwar keine Doppelkabine aber die Aussage mit der Versicherung das daß teuerer wird kann ich nicht so nicht bestätigen!

Mein Peugeot 504 ist als LKW zugelassen und läuft bei der Versicherung als Kleinlieferwagen. Ich habe Ihn etwas ablasten lassen den 950Kg Zuladung reichen mir vollkommen aus.
Habe die Versicherung von meinem Peugot 205 Cabrio übernommen die auf 30% stand. Da es für LKWs aber keine 30% gibt sondern maximal 40% läuft der jetzt auf diese 40% Versicherungs Beitrag. Weiter runter gehts nicht.
Habe das Fahrzeug vor zwei Wochen mit einer Gasanlage nachrüsten lassen und so ist das Ding absolut Wirtschaftlich!
Steuern 124,- Euro
Versicherung 449,- Euro
Gasanlage 1000,- Euro
Verbrauch etwa 12 l Gas/100Km zZ. in NL 0,539 Euro ----- anstatt 10 l Luxusbrühe/100Km für im Moment 1,42 Euro
Nach 6 Mon. sind die 1000 Euro Einbaukosten wieder drin.
Beim Golf meiner Frau war das schon nach 4 Mon der Fall

Als Aufbau kommt im Frühjahr eine art Klappcaravan drauf natürlich abnehmbar. Für die AHK habe ich einen abnehmbaren Mopedträger gebaut (so in etwa wie es Fahradträger gibt, nur wesendlich stabieler)
Man ist ja sonst so UNMOBEIL mit einem sogenannten Wohnmobiel :

http://www.h-bpeters.de/mediac/400_0/media/Scan1.jpg

 
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RE: Pick-Up

#16 von Killerdackel , 23.12.2007 21:05

@ Duebs und andere wegen SonntagsFahrverbot von LKW mit Hänger:
Selbst baugleiche Fahrzeuge sind davon betroffen !
Gibt Bullis als PKW und Bullis als LKW - letztere sind billiger in der Steuer.
Bulli als LKW darf sonntags NICHT mit Hänger fahren - Bulli als PKW schon.
Da hats schon Dramen auf der BAB gegeben, wenn die BulliLKWs stehen bleiben mußten und die BulliPKWs weiter gefahren sind.

Ach ja - LKW darf mit Hänger auf den Bundes- und Landstraßen nur 60 km/h schnell fahren - nur auf der BAB 80 !!
Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt übrigens auch für WoMos mit Hänger - nicht aber für PKW mit Hänger !

 
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RE: Pick-Up

#17 von BaG , 23.12.2007 21:12

Hast Du schonmal ein Bulli mit Hänger über 7,5 Tonnen gesehen?

 
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RE: Pick-Up

#18 von Killerdackel , 23.12.2007 21:17

Da verwechselt bAg zweierlei:
1. Fahrverbot für LKW über 7,5 tons - egal ob mit oder ohne Hänger
2. Fahrverbot für LKW mit Hänger - egal wie schwer LKW ist.

 
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RE: Pick-Up

#19 von BaG , 23.12.2007 21:25

Nun, das Fahrverbot war mir schon klar also keine verwechselung!

Ich bezog mich auf die 60Km/h aber ich habe mich eben etwas ergoogelt
und da steht es tatsächlich so.-----Hält sich nur keiner dran weil bei unseren PKW ja eh bei Echten 80km/h nur 70 angezeigt weden!

Stell Dir vor ich fahre mit Tacho 60 mit meinem Pickup und in wirklichkeit dann nur mit 50 das gibt frust und lünchgedanken bei allen hinterherfahrenden! :

Edit meinte noch:
Ich komme aber mit alle meine Anhänger(und es gibt dera 3) noch unterhalb der 3,5 t also soll es mit egal sein!

zitat
innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
---------- 50 km/h,


außerhalb geschlossener Ortschaften


für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger
---------- 80 km/h,


für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen
---------- 60 km/h,


für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t
---------- 100 km/h.

 
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RE: Pick-Up

#20 von Killerdackel , 23.12.2007 21:32

Absolut richtig - ist Unterschied zwischen Theorie des Gesetzes und Praxis on the road !
Kaum ein WoMo und kaum ein LKW fährt mit Hänger 60 auf der Land- oder Bundesstraße - auch nicht die dicken Brummis !
Dackel wollts bei der Gelegenheit mit einflechten, alldieweils dann halt doch ein paar T€s kostet - wenn geblitzt wird.

 
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RE: Pick-Up

#21 von Taubi , 23.12.2007 21:45

Moin BaG,
ist interessant deine Aussage Versicherung geht bis 40%.Ich kenne nur die Aussage:Versicherung für LKW bzw.Lieferwagen 1to Zuladung geht nur bis 50%.
Werde mich mal beim Versicherungsfritzen schlau machen.Online findest dafür keinen sogenannten Tarif-Rechner.

 
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RE: Pick-Up

#22 von BaG , 23.12.2007 22:02

Hallo Taubi,
ich habe das Fahrzeug schon 11 Jahre und habe es damals wegen den Angaben eines Freundes(der Versicherungsvertreter ist) abgelastet auf 950Kg Zuladung.
Ich weis allerdings nicht ob das mit den 40% zusammen hing, kann aber sein. (Alsheimer oder wie das heist : lässt Grüssen)
Auf jeden Fall hat der das günstigste rausgesucht!(Von der Versicherung wo er für tätig ist)

Kurze Fahrzeugdoku:

Ich habe das Auto vor 11 Jahren gekauft und 3 jahre gefahren. Nach erheblichem Rostbefall(halt Peugeot der "alten Generation")habe ich das Auto weggestellt, der Brief war nach 18 Mon verfallen und irgendwie habe ich es einfach vergessen.
Dann mit der neuen EU Regelung (7Jahre Stilllegung) ists mir wieder eingefallen und dieses Jahr habe ich das mit einem Freund wieder instandgesetzt(Andere sagen restauriert dazu --- aber das kann ich optisch nicht so empfinden darum "instandgesetzt").Brauchte ja jetzt nur wieder normalen TÜV und keine Vollabnahme!(Eins der wenigen GUTEN Dinge der EU)
Jetzt mit der Gasanlage ist es schon ein ganz wirtschaftliches Fahrzeug.

 
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