Morgen bekommt mein Mazda seine Anhängerkupplung. Nun habe ich gelesen, daß ich zwar anschließend zum TÜV, aber nicht zur Zulasssungsstelle muß. Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere muß lediglich bei der nächsten Gelegenheit (z.B. Ummeldung des KFZ) erfolgen.
für meine nachträglich eingebaute Anhängerkupplung habe ich eine ABE in den Papieren. Ich war damit weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle. Ich meine, das ist auch so in Ordnung. Der TÜV interessierte sich für die Kupplung überhaupt nicht bei der HU. Jedenfalls war das bereits bei zwei Überprüfungen so.
Ich bin mir noch nichtmal sicher, Nr.1, ob die AHK überhaupt in die KFZ-Papiere eingetragen werden MUSS - Mitführung der ABE (Betriebserlaubnis) dürfte reichen. Der TÜV bestätigt ledigleich den korrekten Einbau und die Betriebssicherheit. Gruss HD
ZitatIn Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (in der Regel von der DEKRA oder dem TÜV) überprüft und abgenommen werden. Dies kostet derzeit rund 30 Euro (2006).
Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach §19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland, wie folgt:
Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend). Nach §27 STVZO muss die AHK spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. Ist die errechnete Anhängelast geringer als die in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 28 eingetragene Anhängelast, so muss diese nach §27 Abs.1a über die Zulassungsstelle geändert werden.
Zitat von Expat. . . Nach §27 STVZO muss die AHK spätestens bei der nächsten Befassung (Halterwechsel) in die Fahrzeugpapiere unter Vorlage der Einbauanleitung bei der Zulassungsstelle eingetragen werden. Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. . . .
So habe ich es auch gelesen. Nur, die §§ 24 - 28 der STVZO sind weggefallen. Und nu?
Bleibt §19 - Begutachtung und Prüfabnahme - nix sonst. ABE u. Abnahmebestätigung (TÜV,DEKRA,etc.) ist mitzuführen - NIX muss in die Papiere eingetragen werden, auch nicht bei einem Halterwechsel - Papiere (ABE und Prüfbestätigung) übergeben und gut iss. So lese ich es. HD
wer viel fragt, bekommt auch Antworten, die er gar nicht hören will. Noch einmal: Meine AHK wurde von einer Vertragswerkstatt nachträglich eingebaut. Halterwechsel gab es bislang nicht. Nichts ist eingetragen. Bei zwei Tüv-Terminen wurde nichts beanstandet. Ich musste keine ABE vorlegen. Es wurde nicht einmal die Steckerverbindung überprüft. Folglich gehe ich davon aus, dass alles seine Ordnung hat. Wozu zahle ich denn beim Tüv die Euros?
mit den vielen Fragen hast du natürlich Recht. Aber in allen Info's, finde ich die spezielle Abnahme der AHK durch den TÜV. Und bei der HU findet eben die spezielle Prüfung der AHK nicht statt.
Ich stelle solche Fragen lieber bevor sie mir (z. B. durch die Versicherung nach einem Unfall) gestellt werden.
Wenn Dir an einem "Einbauprüfbescheid" was liegt, Nr.1, dann fahr zum TÜV und lass Dir den fachgerechten Einbau dort prüfen und bestätigen. Eine Fach- u. Vetragswerkstatt wir die AHK auch fachgerecht einbauen, ben hat ja eine Bestätigung mittels Rechnung. Jedenfalls ist nach meiner Kenntnis die ABE IMMER mitzuführen.
Trotzdem kann man aber eine AHK nach meiner Kenntnis (auch eine eintragsfreie) weiterhin vom TÜV abnehmen lassen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eintragen lassen - so bei meiner AKS geschehen - ich schlepp nicht gerne haufenweise ABE's mit mir rum. Ob das aber mit der neuen "Zulassung" noch möglich ist, müsste erfragt werden - weiss ich nicht. HD
soweit mir von meinem Vater als Kfz-Meister bekannt, muss nix mehr in die Papiere eingetragen werden. ABE muss aber entsprechend mitgeführt werden. Auch ein TÜV-Besuch ist nicht notwendig, auch wenn der Anbau privat erfolgt ist. Anhängebeschränkungen sind ja dann auch auf der ABE ersichtlich sofern sie nicht mit den Fahrzeugdaten übereinstimmen sollten.
Wie HD schon schreibt, kannst du ja immer zum TÜV fahren und den Einbau prüfen lassen. Aber ob du z. B. eine Ladeleitung oder ähnliches hast, naja das ist ja Sache der Beauftragung ob man die Leitung legen lässt oder nicht.
ich habe im Februar an dem Wagen der Tochter eine Anhängerkupplung komplett selbst eingebaut. Mein Anruf beim TÜV Rheinland ergab folgendes: Wenn die Kupplung eine E-Prüfnummer hat, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Auch eine Einbauabnahme ist nicht erforderlich. Die Einbauanleitung mit ABE muss allerdings immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Habe erst jetzt den zuständigen bei der Zulassungsstelle erreicht. Aber die Camperfriends waren mal wieder schneller. Aber so konnte ich wenigstens die Kompetenz der Zulassungsstelle prüfen.
Das Geheimnis liegt in der e-Nr. Ist diese vorhanden, war's das! ABE mitführen und gut ist.
Hat so ein Teil allerdings keine e-Nr. muß man(n)/frau halt zum TÜV und zur Zulassungsstelle.