Hallo zusammen,
Mein Sohn hat die Klasse B.
Nun möchte er demnächst auch mal mit unserem Gespann fahren. Jetzt habe ich aber ein Problem mit den Gewichten.
Ersteinmal möchte ich euch eine Vorschrift vorstellen.
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Bei unserem alten Gespann war das kein Problem.
Ges. Gew. WW 1175 kg
PKW Leergew.1180 kg
Gesamtgewicht 1635 kg
So jetzt kommt aber ein neuer Zugwagen.
Ges. Gew. WW 1175 kg
PKW Leergew.1700 kg
Pkw Gesamtgewicht 2420 kg
Darf er mit der neuen Führerscheinklasse B das untere Gespann ziehen?
Werden bei einer Kontrolle nur die tatsächlichen Gewichte Zugfahrzeug plus WW zur Disposdition gestellt oder das was in den Fahrzeugscheinen steht?
mfg Norbert