RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#1 von Frischling ( gelöscht ) , 07.03.2006 20:59

Hallo zusammen,
Mein Sohn hat die Klasse B.

Nun möchte er demnächst auch mal mit unserem Gespann fahren. Jetzt habe ich aber ein Problem mit den Gewichten.

Ersteinmal möchte ich euch eine Vorschrift vorstellen.

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t




Bei unserem alten Gespann war das kein Problem.

Ges. Gew. WW 1175 kg

PKW Leergew.1180 kg

Gesamtgewicht 1635 kg

So jetzt kommt aber ein neuer Zugwagen.

Ges. Gew. WW 1175 kg

PKW Leergew.1700 kg

Pkw Gesamtgewicht 2420 kg

Darf er mit der neuen Führerscheinklasse B das untere Gespann ziehen?

Werden bei einer Kontrolle nur die tatsächlichen Gewichte Zugfahrzeug plus WW zur Disposdition gestellt oder das was in den Fahrzeugscheinen steht?

mfg Norbert


Frischling

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#2 von Jan-Papa , 07.03.2006 21:12

Hallo Norbert,

ich denke mal, er darf nicht, weil der Wortlaut der Führerscheinklasse nicht von der tatsächlichen Masse ausgeht, sondern u.a. von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns. Und da liegst Du 95 kg über der 3,5-t-Grenze.
Ich lasse mich aber gern ( auch in Deinem Interesse) eines Besseren belehren.
Mich trifft es zum Glück nicht, meine Frau (die sich aber mit dem Gespann nicht zu fahren traut) und ich haben C1E, sonst hätten wir auch Probleme.


 
Jan-Papa
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RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#3 von peterl ( gelöscht ) , 08.03.2006 07:54

Hallo Frischling,

in Deinem Zitat hast Du ja schon geschrieben: ".... zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger...."

Wie der Jan-Papa bereits geschrieben hat:
Das zul. ges. Gewicht WoWa + zul. ges. Gewicht KFZ darf 3,5 T nicht übersteigen.

In diesem Fall musst Du Dir Gedanken darüber machen ob Du nicht den "BE" noch machst. ca. 500 EUR ops:


Meine Tochter steht kurz vor der Praktischen Prüfung für den "B". (Führeschein ab 17) Sie hat sich jedoch bereits für den "BE" angemeldet.


peterl

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#4 von bestmetzi ( gelöscht ) , 08.03.2006 08:40

:smokin Hallo Norbert,

Da darf er wohl leider nicht. Das Gespann wiegt in der Gesamtmasse 95kg zu viel.
Wenn unsere Jungs nur den "B" machen, dürfen sie auch nicht.

Zugwagen GG - 2800kg
Wohnwagen GG - 1500kg

Meiner Meinung nach hat sich da wieder mal ein echter Depp was Tolles ausgedacht.
Ohne hier eine Zugwagendiskussion anzetteln zu wollen :zw , dürfte wohl unbestritten sein, je schwerer der Zugwagen - um so sicherer bin ich unterwegs. Wo kämen wir hin, wenn junge Leute für Umme sicherer unterwegs wären. Da hat sich doch gleich wieder einer gefunden (ist man in D ja mittlerweile gewöhnt), der erfolgreich etwas dagegen unternommen hat. iss Wahrscheinlich hat er noch ne ordentliche Belobigung kassiert.
Solchen Zeitgenossen gehört eigentlich auf die Nuss :hs
Das verbietet mir aber meine gute Kinderstube

Seht Ihr das ähnlich oder bin ich , getrieben durch den Gluckeninstinkt, auf dem Holzweg

Liebe Grüße von Steffi ev02


bestmetzi

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#5 von anrape ( gelöscht ) , 08.03.2006 08:41

Moin Norbert,

Zitat
Darf er mit der neuen Führerscheinklasse B das untere Gespann ziehen?



Klare Frage, klare Antwort: "NEIN"

Wie Steffi, Jan und Peter schon richtig erkannt haben!

Mögliche Lösungen:

1. WW ablasten, scheidet wohl aus
2. Zugfahrzeug ablasten, aber bei dem Zugpferd kommt auch bestimmt irgendwann ein größerer Wohni, oder und dann passt es wieder nicht
3. Sohnemann macht noch BE, ist langfristig gesehen die beste Lösung!
Wenn er talentiert ist und ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen hat, halten sich die Kosten (Grundgebühr, Gebühren Prüfung und Behörde, Sonderfahrten 3 ÜL, 2 AB und 1 N, Übungsstunden wie o.a. gesagt) auch in Grenzen! Wäre in einen Rutsch natürlich günstiger gewesen!

Schöne Grüsse,


anrape

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#6 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 09:23

Hallo Norbert,

endlich mal mein Fachgebiet. Klare Ansage, mit deiner Kombination darf Sohnemann nicht fahren. Das Problem ist nicht dein Wohni, der ist leicht genug. Das Problem ist der Zugwagen. Da du den aber sicherlich nicht wieder hergeben willst, würde ich auch empfehlen, daß dein Sohn die Klasse BE macht. Die hier schon erwähnten Kosten von ca 500.-€ sind realistisch. Aber die Ausbildung kostet ja nicht nur Geld, ich weiß das ist ärgerlich, nein dein Sohn lernt dabei doch auch den vernünftigen Umgang mit dem Gespann. Ein leichter Crash kostet viel mehr.

Hallo Steffi,

ich kann verstehen, daß man nicht erfreut ist, wenn man zusätzlich Geld bezahlen soll. Aber in diesem Fall war's kein Depp der sich das ausgedacht hat. Es ist nach neuem Führerscheinrecht nun mal so, daß Klasse B nur bis 3,5 t zul. Gesamtmasse berechtigt. Und das ist auch gut so. War eine wichtige Änderung hin zu mehr Verkehrssicherheit. Die ständig sinkenden Zahlen von Verunglückten im Straßenverkehr belegen das ausdrücklich und nachhaltig. Warum sollte man dann ausgerechnet bei einer labilen Fahrzeugkombination, und das ist ein PKW-Gespann nun mal, davon abweichen. Wir müssen uns halt angewöhnen, wenn wir immer mehr Verkehrssicherheit fordern, auch damit zurechzukommen, daß das Geld kostet. Ist halt nicht zum Nulltarif zu bekommen.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#7 von Lucas ( gelöscht ) , 08.03.2006 09:26

Muss jetz mal eine doofe Frage stellen. Wenn mein PKW ein Gesamtgewicht von 2ooo KG hat, darf ich mit Klasse B noch immer einen WW von 1500 KG ziehen?


Lucas

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#8 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 09:36

Hallo Lucas,

1. kommt darauf an wann du deinen Führerschein gemacht hast. Die 3,5 t Regelung gilt erst ab 1999. Ich denke du hast deinen Lappen schon länger, und unterliegst dieser Regelung überhaupt nicht (Besitzstandswahrung heißt das Zauberwort).
2. Ein PKW mit einer zul. Gesamtmasse von 2000 kg hat sicherlich eine Leermasse unter 1500 kg. Und somit dürfte dein Wohnwagen nach neuem Recht mit Klasse B nicht gefahren werden.
3. Ob dein Fz. den Amhänger überhaupt ziehen darf mußt den Fahrzeugpapieren entnehmen(zul Anhängelast).


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#9 von Hadde ( gelöscht ) , 08.03.2006 10:09

Hallo Steffi!
Soviel ich weiß , sind die neuen FS Klassen europaweit geregelt worden.
Ich bin aber wie Lofottroll der Meinung, daß die Regelung in Ordnung ist, können meine Töchter mir nicht jedesmal den WoWa wegziehen

Aber Spaß beiseite, die alten Regelungen waren ohnehin gefährlich, wenn man bedenkt ,daß man früher mit der Klasse drei, bis 7,5 to LKW fahren durfte, kann man nur froh sein, daß sich das nicht allzuviele Leute zugetraut haben.
Wer Motorrad fahren will, braucht ja auch einen extra Führerschein dazu und kann sich nicht auf seine Zweiraderfahrung mit dem Mountainbike berufen.

Wenn man sieht, wie manche Gespanne und nicht nur Wohnwagen, unterwegs sind, kann man glaube ich der neuen Regelung nur beifplichten.

Gruß Hadde


Hadde

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#10 von jost2207 ( gelöscht ) , 08.03.2006 10:45

Salü,

Wie habe ich das Gespann fahren gelernt? Ich habe einen halben Tag mit meinem Vater (sehr erfahrener Gespannfahrer) auf dem Verkehrsübungsplatz zugebracht, und dann den damaligen Wohnwagen vom Dauercampingplatz meiner Eltern am Bodensee nach Hause gefahren (mit Senior als Beifahrer). Für's Erste reichte das, zwischenzeitlich ist noch etwas Erfahrug dazugekommen. Dennoch überlege ich mir, ob ein Sicherheitstraining nützlich sein könnte.

Wir haben nur das Problem, dass wir uns in Deutschland zu Tode regulieren. Wenn ich mir die Tempo-100-Zulassung anschaue und weitere Paradebeispiele, dann wird's mir übel. Selbstverständlich ist die Verkehrssicherheit wichtig. Ich fahre zigtausende Kilometer im Jahr und freue mich jedes Mal, wenn ich heil nach Hause komme. Allerdings hängt Verkehrssicherheit nicht mit Führerscheinprüfungen zusammen. Meine "Pappe" ist jetzt 13 Jahre alt. Ich behaupte mal, dass ich wahrscheinlich heute Probleme mit einer Prüfung hätte, dass ich aber wesentlich sicherer fahre wie als Führerscheinneuling. Viele Gespannfahrer fahren nur ein-, zwei Mal pro Jahr und dann auch noch ziemlich unüberlegt. Da hilft aber auch keine 500 € teure zusätzliche Ausbildung mit Prüfung, das ist gesunder Menschenverstand. Den kann man sich leider für kein Geld der Welt kaufen!

Gruß,
Jochen

P.S. Sorry, das war jetzt etwas OT, musste aber raus...


jost2207

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#11 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 10:52

Hallo Norbert,

noch ein Nachtrag. Ich weiß, daß gern darüber diskutiert wird, ob man bei der Addition der beiden Gesamtmassen dann die zul. Stützlast wieder abziehen darf. Dann würde es bei dir ja passen. Aber Vorsicht, das ist absoluter Blödsinn. Das darf bur bei der Anhängelast gemacht werden.

@Jost2207,

deine Argumentation jann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Das würde ja im Endergebnis bedeuten, daß die ganze Ausbildung für die Katz ist. Also geben wir jungen Leuten einfach so den Lappen. Da muß icg doch schon etwas verwundert den Kopf schütteln.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#12 von anrape ( gelöscht ) , 08.03.2006 11:12

Ich glaube Lucas etwas ungläubig Frage zielte auf das mögliche Maximum ab, Werner und da muss man leider tatsächlich sagen, dass theoretisch so ein Gespann möglich ist!

Und tatsächlich, darf so manches WW Gespann noch mit der Klasse B gefahren werden, was man zunächst garnicht vermuten würde, leider

Weshalb, mir persönlich Klasse B=nur Solo, besser gefallen hätte, denn nicht nur das Gewicht, sondern besonders auch die mögliche Grösse eines Anhängers spielt m.E. eine grosse Rolle in der Praxis!

Welche Gespanne dabei herauskommen, sieht man doch besonders gut an der Vergangenheit an Haddes Beispiel!

Achtet mal auf die riesen Gespanne mit Planenaufbauten und Tandemachse am Anhänger! Wenn ihr Gelegenheit dazu habt, z.B. auf dem Rasthof, dann fragt mal den vermutlich älteren Fahrer nach seiner Fahrerlaubnisklasse, ihr werdet euch wundern

Das nennt man ausnutzen von Gesetzlücken!

Gruss, Peter


anrape

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#13 von jost2207 ( gelöscht ) , 08.03.2006 11:23

Salü,

Vielleicht habe ich mich etwas dämlich ausgedrückt.

Ich konnte nach erfolgreich bestandener Führerscheinprüfung noch nicht richtig und sicher Auto fahren. Das kam erst durch viele Kilometer auf der Straße und den Erfahrungen, die ich dort machte. Heute behaupte ich, ein ziemlich sicherer Fahrer zu sein. Was ich in der Fahrschule gelernt habe, waren Grundlagen: Verkehrsregeln, Schilder, wie parke ich ein, wie fahre ich am Berg an,...

Diese Grundlagen sind notwendig, um die Erfahrung auf der Straße überhaupt machen zu können. Und beim Auto halte ich es für notwendig, dass man dem Fahrschüler Pflichtstunden vorgibt, und dass man ihm eine Prüfung abverlangt, in der er bestätigen muss, dass er die Basics kann.

Ich halte es nicht für sinnvoll, dass ein Fahrschüler für Gespannfahrten Pflichtstunden, Prüfung,... bezahlen muss, nur um Basics im Gespann fahren zu lernen. Was mich stört ist diese Regulierungswut verbunden mit immer höheren Kosten. Schreibt meinetwegen ein paar Stunden vor, aber warum zum Geier muss man gleich eine Prüfung machen, bei der das Geld nur so klingelt? Weiß eigentlich keiner mehr, dass wir damals diverse Ferienjobs auf uns nehmen mussten, um an einen Führerschein zu kommen? Muss ich für meinen Sohn jetzt einen Bausparvertrag anlegen, damit er später seinen Führerschein bezahlen kann?

Es geht mir nicht drum, die ganze Ausbilderei in Frage zu stellen. Die ist sicher notwendig. Aber man kann das ganze Thema doch auch schlank halten und muss nicht immer ein Riesenbüro draus machen!

Gruß,
Jochen


jost2207

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#14 von Adrian ( gelöscht ) , 08.03.2006 12:14

Hallo zusammen,

ich und meine Frau sind auch von diesen "tollen" neuen Regeln betroffen.

Kurz vorweg:

Meine Frau hat Klasse B und ich BE. Beide fahren wir folgendes Gespann:
Toyota Avensis Leergewicht 1500kg Zul GG knapp 2000kg
hinten dran ein Adria Unica B 542 DK zul GG 1300kg
(also knapp an der Grenze)

Ohne hier den Geschlechterkampf auslösen zu wollen, denn wir sind beide der Meinung,
fahre ich den Wohnwagen in, nennen wir es schwirige Situationen - also einparken, Rückwärtsfahren, enge Straßen etc.- sicherer als meine Frau.

Wenn meine Frau erst mal ein paar Jahre mit dem WW gefahren ist,
wird sie auch sicherer sein, aber was ist bis dann ?

Also ich finde die BE Prüfung ist auf jeden Fall zu empfehlen.
Natürlich nicht unbedingt für die "alten Hasen" - denn Erfahrung ist wesentlich mehr wert - sondern gerade für Tochter und Sohnemann, die das Gespann von den Eltern fahren wollen.

Grüßle Adrian


Adrian

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#15 von Michi ( gelöscht ) , 08.03.2006 12:38

Hallo,

ich bin ja auch von dieser Regelung betroffen und habe den "neuen" Führerschein machen dürfen.

Das waren damals (1999) noch die Einführungszeit der neuen Führerscheinklassen und keiner kannte sich so richtig aus.
Ich habe nicht lange überlegt, da wir zu Hause Lastenanhänger und WoWa hatten und habe mich gleich zum BE angemeldet.

Manch anderer Fahrschüler hat sich durchaus gefragt, brauch ich das und kann ich mir die paar Mark (ja damals noch) sparen und hat auch gespart.
Aber ich bin mir sicher, dass ich das Rangieren mit Anhänger so freiwillig nicht gelernt hätte, aber war ja eben zur BE Prüfung Vorraussetzung.

Trotz dass ich mit meinem Gespann die Regelung erfülle, brauch ich mir eigentlich nicht allzuviele Gedanken machen darf ich das jetzt fahren oder nicht.
Ein Problem hab ich jetzt doch langsam, da wir im Verein folgendes Gespann haben: MB Sprinter mit Motorboot.
Beim neuen Fahrzeug das wir bekommen bin ich nicht wirklich sicher dass das Gespann bis max 3,5t hat.

Gruß

Michi


Michi

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#16 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 13:03

Hallo Jochen,

so hört es sich schon besser an. Aber auch die Ausbildung für BE macht Sinn. Ich mache das deutlich an deinem eigenen Beispiel. Du warst so vernünftig, das Gespannfahren mit einem erfahrenen Menschen, in deinem Fall dein Vater, zu üben. Und du sagtest ja schon, andere besitzen diese Vernunft nicht. Und genau deshalb wurde es auf gesetzlicher Basis geregelt. So geht keiner mehr durch die Lappen. Und ich denke ein ganz klein bißchen mehr lernen sie beim Profi doch noch. Ohne deinem Vater damit zu nahe treten zu wollen.

Hallo Adrian,

ich gebe dir recht in deiner Ansicht, daß nicht unbedingt für BE eine Prüfung notwendig wäre. Man traut behördlicherseits den Fahrschulen aber nicht zu, diese Entscheidung zu treffen. Und der TÜV möchte ja auch leben.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#17 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 13:08

Hallo Michi,

den Sprinter gibt es sowohl mit 3,5 t, den darfst du natürlich fahren, als auch mit mehr als 3,5 t. Da darfst du natürlich nicht als Fahrer fungieren. Der Anhänger spielt in deinem Fall mit BE keine Rolle.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#18 von jost2207 ( gelöscht ) , 08.03.2006 13:16

Zitat von Lofottroll
ich gebe dir recht in deiner Ansicht, daß nicht unbedingt für BE eine Prüfung notwendig wäre. Man traut behördlicherseits den Fahrschulen aber nicht zu, diese Entscheidung zu treffen. Und der TÜV möchte ja auch leben.


Salü Werner,

Jetzt sind wir sogar einer Meinung! Das genau ärgert mich: Man muss so eine Regelung mit Prüfung und TÜV und Gebühren belegen. Das verursacht Kosten und Bürokratie. Es geht darum, dass wir komplizierte Regelungen schaffen müssen, wo einfache und billige auch ausreichen.

Gruß,
Jochen


jost2207

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#19 von Jan-Papa , 08.03.2006 18:25

Zitat von jost2207
Das genau ärgert mich: Man muss so eine Regelung mit Prüfung und TÜV und Gebühren belegen. Das verursacht Kosten und Bürokratie. Es geht darum, dass wir komplizierte Regelungen schaffen müssen, wo einfache und billige auch ausreichen.


Warum kommt mir das nur so bekannt vor? Ach ja, da war sie ja, die neue Tempo-100-Regelung, und auch da soll der TÜV mitverdienen...


 
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RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#20 von Lucas ( gelöscht ) , 08.03.2006 18:57

Hallo Peter, ja das hast Du gut erkannt! Ich frage mich warum es dann diese 750 KG Regelung gibt, wenn doch tazächlich das Gewicht vom Wohnwagen vom Zugfahrzeug abhängt.


Lucas

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#21 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 20:42

Hallo Lucas,

einen 750 kg Anhänger darf man immer mitnehmen, auch wenn der Zugwagen die 3,5 t schon voll ausreizt. Dann fährt man mit 4,25 t mit Klasse B. In den Fällen wenn der Anhänger schwerer ist gilt:
beide zul. Gesamtmassen nicht über 3,5 t
Gesamtmasse Anhänger muß kleiner oder gleich sein, als die Leermasse des Zugwagens.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#22 von wolfi1101 , 08.03.2006 20:43

e Leute

Hier könnt ihr alles dazu nachschauen

hier


 
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RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#23 von Schlotschmed ( gelöscht ) , 08.03.2006 21:39

Hallo zusammen.

Folgendes gehört nicht ganz zu diesem Thema, aber ich meine, es ist erwähnenswert:

Mit der alten Klasse 3 dürfen mehrspurige Kraftwagen bis 7,5 t und Gespanne mit zulassungspflichtigen Anhängern mit bis zu drei Achsen geführt werden. Das Gewicht des Anhängers darf das 1,5-fache der Leermasse des Zugfahrzeugs (Geländewagen, Lkw mit durchgehender Bremsanlage) oder ggf. das zulässige Gesamtgewicht eines Pkw nicht übersteigen (vgl. § 42 Abs. 1 StVZO). Das maximale Gewicht des Anhängers darf hierbei 11 t nicht überschreiten (vgl. § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO). Mit der alten Klasse 3 dürfen Kombinationen bis 18,5 t geführt werden.

Grüße, Harald


Schlotschmed

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#24 von Lofottroll ( gelöscht ) , 08.03.2006 21:50

Hallo Harald,

genau so ist es. Bis auf eine Kleinigkeit, die Einschränkung auf 3 Achsen gibt es nicht mehr. Darfst also auch einen 2-Achsanhänger dranhängen. Aber die max 18,5 t sind drin. Genau deshalb wurde das ja geändert. Früher war es möglich auf einem Golf 1 die Ausbildung zu machen, die Prüfung zu bestehen, und dann auf den 18,5 T Zug aufsteigen und losfahren. Ich würde sagen, das war hochgradig ungesund.


Lofottroll

RE: Führerscheinklasse B im Anhängerbetrieb

#25 von anrape ( gelöscht ) , 09.03.2006 09:40

Moin e ,

na hier ist ja was los, bestätigt mich mal wieder in meiner Meinung zu den Auswüchsen unserer Gesetzgebung und Bürokratie! Fachleute, egal aus welchen Bereich, haben schon Probleme da durchzusteigen und den ewigen Änderungen zu folgen! Wie soll denn der normale Bürger das verstehen

In dem kaum zu überbietendem Bürokratismus stimme ich Jochen voll zu, aber einfach scheint leider für immer und ewig ein Ding der Unmöglichkeit zu sein

@Schlotschmed

Genau, diese meinte ich in meinem gestrigen Beitrag! Hier oben fahren, die für Klasse 3 Verhältnisse, riesige gelben Brummer rum, viel Platz für leichte Ware! Da darf man garnicht drüber nachdenken!

@Lucas

Du sollst das nicht verstehen :ggrins Ich sag' nur "EU", seit dem wird alles noch schlimmer :hs
Ich behaupte mal in deinem Jobbereich schlägst du dich mit nicht weniger sinnigen und unsinnigen Vorschriften rum

Gruss, Peter


anrape

   

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