Wolfgang, das ist doch ganz einfach. Dieter konnte und hätte die Ware vor Benutzung kontrollieren müssen. Er hat ja selber geschrieben, daß die Bestellnummer nicht mit der von ihm bestellten Ware übereinstimmte. Daraufhin hätte er sofort die Reifen als Retoure zurückschicken müssen. Nicht erst montieren und ausprobieren. Dann ist es gebrauchte Ware, und die ist vom 14 tägigem Rückgaberecht ausgeschlossen.
Nehmen wir das Beispiel Schuhe. Wenn die geliefert werden, darfst du sie anprobieren. Du kannst damit aber nicht ne Woche rumlaufen und dann sagen, nö gefallen mir doch nicht. Dann würde der Onlinehändler sie auch nicht zurücknehmen, weil gebrauchte Ware. Schau dir die Bedingungen für 14 tägiges Rückgaberecht mal genau an. Nur neue ungebrauchte Ware fäält darunter.