Hallo, ich hab das was im Netz gefunden.
“““““ Die Stützlast wird zwar dem Zugfahrzeug zugerechnet, trotzdem darf der Caravan abgekuppelt, also mit Rädern und Stützrad auf der Waage, nur so viel wiegen, wie der Caravanhersteller als zulässige Gesamtmasse angibt. Einzige Ausnahme: Ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer als die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs, darf der Caravan um die Stützlast schwerer sein als die Anhängelast des Zugfahrzeugs.“““““““
Was bedeutet: Mein Auto darf beispielsweise 1200 kg ziehen (egal mal jetzt ob man es auflasten kann)
Aber mein WW hat ein Gesamtgewicht von 1250 kg.
Die Stützlast würde 75kg betragen (bei WW und Auto so genehmigt)
Da dürfte ich ha diesen WW trotz Überschreitung des Zuggewichtes des Autos trotzdem ziehen?
HD